Tragkraftspritzenfahrzeug  Ansicht vorne rechts

Verkauf eines ausgemusterten Tragkraftspritzenfahrzeugs (TSF) und einer Tragkraftspritze

Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen

Nach deren Ausmusterung aus dem feuerwehrtechnischen Dienst verkauft die Gemeinde Schwendi

1.    Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF)   -   Kenn-Nr.:  100

  • Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) 
  • Fahrzeughersteller:  Mercedes-Benz              
  • Farbe:  rot                                                         
  • Erstzulassung:  04/1994                                  
  • Maße im mm:  L5370, B1950, H2420             
  • Zahl der Achsen:  2                                         
  • Nächste Hauptuntersuchung 06/2024
  • Hubraum cm³:  2.298
  • Leistung kW bei U/min:  K77/5200
  • Kraftstoff:  Superbenzin
  • Leergewicht kg:  2.290
  • Kilometerstand:  ca. 15.463
  • Außerbetriebnahme:  04.08.2023

2.    Tragkraftspritze FP 8/8   -   Kenn-Nr.:  200

  • Tragkraftspritze FP 8/8 DIN 14 410/ 14 420   
  • Hersteller:  Albert Ziegler, Giengen                 
  • Baujahr:  2001                                                 
  • Gewicht:  189 kg                                             
  • Außerbetriebnahme:04.08.2023
  • Nennförderstrom:  800 l/min
  • Nennförderdruck:  8 bar
  • Nenndrehzahl:  4.380 /min
  • Betriebsstunden:  ca. 250
  • Kraftstoff:  Kraftstoff-Ölgemisch (Mischung)

DIE BILDER DER GEGENSTÄNDE FINDEN SIE UNTER MEDIEN!

Es handelt sich um gebrauchte Gegenstände. Der Verkauf erfolgt jeweils im derzeitigen Zustand. Das ehemalige Feuerwehrfahrzeug wird ohne feuerwehrtechnische Beladung abgegeben.

Es werden keinerlei Eigenschaften oder Verwendungsmöglichkeiten zugesichert. Sämtliche Gewährleistungspflichten werden ausgeschlossen, Garantien werden nicht übernommen. Der Verkauf erfolgt „wie gesehen“. Das ehemalige Feuerwehrfahrzeug ist abgemeldet.

Die Gemeinde übernimmt keinerlei Verantwortung, Haftung, Risiken und Kosten im Zusammen-hang mit der Abholung, ggf. einer Wiederzulassung oder Wieder-/Weiterverwendung. Hoheitszeichen der Gemeinde und andere nicht zulässigen Ein- und/oder Aufbauten (z. B. Signalanlage, Martinshorn, etc.) müssen vom Käufer zwingend auf eigene Kosten beseitigt/ab-/ausgebaut werden.

Ab der Übergabe wechselt die Sache in den Risiko-, Haftungs- und Verantwortungsbereich des Käufers, er trägt ab diesem Zeitpunkt sämtliche Kosten.

Die Übergabe erfolgt auf dem Bauhof der Gemeinde Schwendi (Biberacher Straße 43, 88477 Schwendi).

Die Verkaufsgegenstände können am Donnerstag, den 11.04.2024, von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, besichtigt werden (Ort: Bauhof Schwendi, Biberacher Straße 43, 88477 Schwendi).

Der Verkauf erfolgt aus dem Hoheitsvermögen der Gemeinde. Daher ist im Rahmen der Veräußerung kein Umsatzsteuerausweis möglich, auch nicht gegenüber gewerblich tätigen Personen und Unternehmen.

Für Fragen in der Angelegenheit steht Ihnen Herr Mohr zur Verfügung

(E-Mail:  robert.mohr@schwendi.de,Telefon:  07353/9800-30).

Jeder Gegenstand wird einzeln/separat verkauft.

Verbindliche Angebote müssen schriftlich (Adresse: Bürgermeisteramt Schwendi, Biberacher Straße 1, 88477 Schwendi) oder per E-Mail (E-Mail-Adresse: robert.mohr @schwendi.de) bis spätestens Montag, 15.04.2024, 14.00 Uhr, bei der Gemeinde eingegangen sein (Ausschlussfrist). 

Später eingehende Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Nachverhandlungen sind nicht möglich. Ein Angebot muss den Gegenstand genau und unzweifelhaft bezeichnen, für den das Angebot abgegeben wird.

Die Gemeinde behält sich vor, die Gegenstände frei zu vergeben. Grundsätzlich erhält den Zuschlag aber der Bieter, der jeweils das höchste Angebot abgibt.