Weitere Förderprogramme

Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen. Durch dieses Förderprogramm sollen die Ortskerne im ländlichen Raum gestärkt werden. Ziel des Programms ist es, die Gemeinden in die Lage zu versetzen, auf der Grundlage eigener Entwicklungsüberlegungen strukturelle Mängel zu beseitigen und dabei den Ort entsprechend seiner jeweiligen Eigenart zu entwickeln.
 
Bereits seit 2016 ist die Gemeinde Schwendi mit Ihren Teilorten Bußmannshausen inkl. Kleinschafhausen, Großschafhausen, Orsenhausen, Schönebürg und Sießen im Wald mit Hörenhausen und Weihungszell in das ELR-Programm aufgenommen.
 
ELR-Anträge können für die Teilorte der Gemeinde Schwendi gestellt werden. Für den Hauptort Schwendi sind lediglich gewerbliche Anträge möglich.
 
In der beiliegenden Broschüre erhalten Sie nähere Informationen zu den Förderrichtlinien des ELR-Programms.
 
Bei Fragen können Sie sich an Frau Miller, Tel. 07353 9800-61, E-Mail: daniela.miller(at)schwendi.de wenden.

„Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ im Rahmen der Förderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land!“ will das Land Baden-Württemberg die Innovationskraft des ländlichen Raums steigern und erhalten. Sie richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen mit hoher Innovationskraft. Ein Fokus liegt in der Förderung der Kreislaufwirtschaft und der Bioökonomie mit dem Ziel einer postfossilen Wirtschaft. Für die laufende Tranche der Förderlinie können sich interessierte Firmen über die Gemeinde Schwendi und die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH informieren.

Es gelten die folgenden Fördervoraussetzungen:

  • Förderfähig sind umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die die Entwicklung und wirtschaftliche Nutzung neuer oder verbesserter eigener Produkte und Dienstleistungen unterstützen.
  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, deren Gesamt-Vollzeit-Mitarbeiterzahl unter 100 liegt.
  • Das Unternehmen muss sein Potential zur Technologieführerschaft nachweisen.
  • Der Fördersatz beträgt für kleine Unternehmen bis zu 20%, für mittlere Unternehmen bis zu 10%, max. 400.000 Euro / Projekt.
  • Bei deutlich erkennbarem Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro / Projekt erhöht werden.

Eine Antragstellung zur Förderung erfolgt über die Gemeinde Schwendi und setzt vorherige Abstimmungen mit der Gemeinde voraus. Die Projektauswahl erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und findet halbjährlich zum 31. August bzw. 28. Februar statt.

Bei Fragen und Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an: