Sanierungsgebiet Schwendi Ortskern III

Die Gemeinde Schwendi wurde 2017 erfreulicherweise mit der Sanierungsmaßnahme „Ortskern III“ in das Bund-Länder-Programm für kleine Städte und Gemeinden (LRP) aufgenommen.

Im Sanierungsgebiet werden folgende Sanierungsziele verfolgt:

  • Erhalt und Aufwertung des Ortsbildes und der historischen Ortsanlage durch Pflege und Verbesserung des Bestandes.
  • Erhalt und Aufwertung des Wohnungsbestandes durch Modernisierung und Instandsetzung.
  • Verbesserung der Energieeffizienz im Altbaubestand durch entsprechende Erneuerungsmaßnahmen.
  • Schaffung von Wohnraum durch Ausbau und Umnutzung von Leerständen sowie Abbruch und Neubau und Aktivierung von Baulücken.
  • Verbesserung des Wohnumfeldes durch Gestaltungsmaßnahmen im Bestand und die Schaffung von neuen Plätzen und Grünflächen.
  • Sicherung und Stärkung des Einzelhandels, der Dienstleistungen und des gastronomischen Angebots durch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen und Bereitstellung neuer Ansiedlungsflächen.

Mit Hilfe der bewilligten finanziellen Unterstützung des Bundes und des Landes Baden-Württemberg und der Mitwirkungsbereitschaft der Gebäudeeigentümer kann im Sanierungsgebiet eine nachhaltige Verbesserung erreicht werden.

 
Eine Förderung ist nur für die Grundstücke innerhalb des Sanierungsgebietes „Ortskern III“ möglich.
 
In den nachfolgenden Unterlagen sind der Lageplan bezüglich der Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Ortskern III“ in Schwendi, die Förderrichtlinien des Sanierungsgebietes und der Flyer für das Sanierungsgebiet ersichtlich.

Lageplan Ortskernsanierung III

Förderrichtlinien

Flyer