Bodenrichtwerte

Festlegung der Bodenrichtwerte der Gemeinde Schwendi

Zum 01. Januar 2021 haben sich die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg neu strukturiert. Die bisher selbstständigen Gutachterausschüsse bei den Gemeinden werden aufgelöst. Die Gemeinde Schwendi hat mit weiteren Gemeinde und mit der Stadt Laupheim (als erfüllende Gemeinde/Stadt) den gemeinsamen Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ gebildet.

Daher erhalten Sie Auskünfte zu den Bodenrichtwerten nur noch vom gemeinsamen Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“. Auch die Erstellung von Gutachten innerhalb des Gemeindegebiets erfolgt nur noch über diesen Gutachterausschuss.

Gemeinsamen Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“
Marktplatz 1/1
88471 Laupheim
Tel.:      07392 704-160
E-Mail: Gutachterausschuss@Laupheim.de
 


Gemeinsamer Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach

Die Mitgliedskommunen sind die Gemeinden Achstetten, Berkheim, Burgrieden, Dettingen an der Iller, Erlenmoos, Erolzheim, Gutenzell-Hürbel, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller, Mietingen, Rot an der Rot, Schemmerhofen, Schwendi, Steinhausen an der Rottum, Tannheim und Wain sowie die Städte Ochsenhausen und Laupheim.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke, die der Gutachterausschuss innerhalb abgegrenzter Gebiete (Bodenrichtwertzonen) mit im Wesentlichen gleichen Wert- und Nutzungsverhältnissen ermittelt.

Die Bodenrichtwerte der teilnehmenden Kommunen sind als Tabelle unter folgendem Link einsehbar:

Gutachterausschuss Laupheim

Des Weiteren werden die festgelegten Bodenrichtwerte sowie deren Zonenabgrenzungen im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ unter folgender Internetadresse zur Verfügung gestellt: 

BORIS-BW

Bodenrichtwerte für Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform

Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben im Internet weitere Informationen zur Grundsteuerreform bereitgestellt.

Grundsteuer-BW   

Steuerchatbot 

Bei Fragen zum Thema Grundsteuerreform wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Finanzamt.

Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten können Sie sich gerne an den gemeinsamen Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach wenden.