Die Gemeinden unterhalten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr, um bei Schadenfeuer und öffentlichen Notständen sowie zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen Hilfe zu leisten. Dabei müssen die Gemeinden Feuerwehreinsatzkräfte in ausreichender Anzahl und mit der notwendigen fachlichen Qualifikation stellen sowie die notwendigen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen beschaffen und unterhalten.