Sie sind Wohnungsgeber des neuen Wohnsitzes.
Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich und nicht nur zum Schein zur Benutzung überlässt.
Dies gilt unabhängig davon, ob dem ein Vertrag zugrunde liegt und ob dieser wirksam ist.
Wohnungsgeber ist in der Regel der Eigentümer, der die Wohnung vermietet.
Wohnungsgeber kann auch eine vom Eigentümer mit der Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle sein, zum Beispiel Hausverwaltungen.
Für Personen, die zur Untermiete wohnen, ist der Hauptmieter Wohnungsgeber.
Der Hauptmieter ist auch Wohnungsgeber, wenn ein Teil einer Wohnung einem Dritten ohne Gegenleistung oder nur gegen Erstattung der Unkosten zur tatsächlichen Benutzung überlassen wird.
Beziehen Sie als Eigentümer oder Eigentümerin selbst die Wohnung oder das Haus, geben Sie eine Eigenerklärung für sich ab.