Betreuungsangebote für Schulkinder (Grundschulalter) - Kind anmelden

Die den Schulbetrieb ergänzenden Betreuungsangebote für Schulkinder im Grundschulalter unterscheiden sich von Schule zu Schule. Sie richten sich nach dem bestehenden Bedarf.

Mögliche Formen sind:

  • Verlässliche Grundschule
  • Flexible Nachmittagsbetreuung
  • Hort und Hort an der Schule

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) beschlossen, das am 12. Oktober 2021 in Kraft getreten ist. Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027.

Der Anspruch besteht an allen fünf Werktagen im zeitlichen Umfang von acht Stunden täglich und richtet sich gegen den örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Er gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen, einschließlich der offenen Ganztagsgrundschulen, als erfüllt.

Die Betreuungsangebote kommunaler oder freier Träger (beispielsweise Fördervereine oder Kirchen) für Schulkinder ergänzen den Schulbetrieb sowie die Angebote der Horte. Die Personalhoheit, Finanzierung und operative Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Träger, während die organisatorische Anbindung an die Schule in die gemeinsame Verantwortung von Träger und Schule gestellt ist.

Die Gemeinde Schwendi bietet Betreuung für Grundschulkinder für die Grundschule Schwendi-Schönebürg am Standort Schwendi und für die Grundschule Sießen-Orsenhausen am Standort Orsenhausen an. 

Die Anmeldung zur Grundschulbetreuung für das neue Schuljahr 2026/2027 ist mit dem untenstehenden Anmeldeformular möglich.

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Kontakt

Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.

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Monatliche Beiträge: unterschiedlich, je nach Träger der Betreuungseinrichtung und dem Angebot (z. B. Mittagessen, Freizeitangebot)

Die Angaben dienen der Information. Die Anmeldung für die Betreuung erfolgt im Rahmen eines Vertragsabschlusses zwischen den Personensorgeberechtigten des Kindes und dem jeweiligen Einrichtungsträger.

keine

05.03.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg