Kommunale Wärmeplanung

Gemeinsam den Weg zur klimafreundlichen Wärmeversorgung gestalten

Die Wärmewende ist ein entscheidender Baustein für den Klimaschutz. Rund die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf das Heizen von Gebäuden und die Bereitstellung von Warmwasser – ein Großteil davon basiert bislang noch auf fossilen Energieträgern wie Öl und Gas. Hier setzt die kommunale Wärmeplanung an.

Die Gemeinde Schwendi hat am 25.04.2024 einen positiven Förderbescheid der Z-U-G (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft) zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erhalten. 

Förderkennzeichen: 67K28178
Titel: "KSI: Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Schwendi"
Laufzeit: 01.05.2024 - 31.12.2025
Fördersumme: 50.400 €

In der Gemeinderatssitzung vom 24. Februar 2025 wurde der Auftrag zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung in Schwendi an die NetzeBW vergeben.

Nach erfolgreicher Umsetzung des Projekts "Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Schwendi", wurde der Abschlussbericht, sowie die wichtigsten Ergebnisse der einzelnen Projektphasen in der Gemeinderatsitzung am 15.12.2025  durch die NetzBW vorgestellt.

In dieser Sitzung beschloss das Gremium, den Entwurf der kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Schwendi, bestehend aus den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse, dem Zielszenario und der Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog. Zudem stimmte der Gemeinderat einstimmig für die fünf Maßnahmen zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. 

Ergebnis der "Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Schwendi":

Abschlussbericht Kommunale Wärmeplanung 2025

  • Klimaschutz stärken: Der schrittweise Ausstieg aus fossilen Energieträgern reduziert den CO₂-Ausstoß und leistet einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele.
  • Versorgungssicherheit erhöhen: Eine zukunftsfähige Wärmeversorgung macht Kommunen unabhängiger von Energieimporten.
  • Bezahlbare Wärme sichern: Durch langfristige Planung und den Ausbau effizienter Wärmenetze können die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher stabil gehalten werden.
  • Regionale Wertschöpfung fördern: Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur bleiben in der Region und schaffen lokale Arbeitsplätze.

  1. Bestandsanalyse
    Woher kommt die Wärme aktuell? Wie hoch ist der Wärmebedarf? Welche Gebäude und Gebiete verbrauchen besonders viel Energie?
  2. Potenzialanalyse
    Welche erneuerbaren Energiequellen stehen vor Ort zur Verfügung? Wo können Wärmenetze sinnvoll ausgebaut werden? Gibt es Abwärmequellen, die genutzt werden können?
  3. Zielszenarien entwickeln
    Wie kann die Kommune bis spätestens 2040 eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreichen? Welche Technologien und Maßnahmen sind sinnvoll?
  4. Maßnahmenplan erstellen
    Welche Schritte müssen unternommen werden? Dazu gehören zum Beispiel der Ausbau von Fernwärmenetzen, die Förderung von Wärmepumpen oder die energetische Sanierung von Gebäuden.

Stand: 10.03.2025

Verpflichtung der Kommunen

Bisher waren lediglich die Stadtkreise und die Großen Kreisstädte verpflichtet bis 31.12.2023 einen Wärmeplan vorzulegen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW).

Durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes vom 01.01.2024 sind nun alle Kommunen, unabhängig von der Einwohnerzahl, verpflichtet eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen (bis 30.06.2028).

Auswirkungen der Wärmeplanung

Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist eng mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verzahnt. Die beiden Gesetze schaffen den Rahmen dafür, dass die Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 klimaneutral ist.

In Neubauten in Neubaugebieten sind bereits seit 01.01.2024 Gasheizungen verboten und eingebaute Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden (die Kommunale Wärmeplanung hat hier also keine Auswirkungen).

Spätestens nach 30.06.2028 greift in Bestandsgebäuden (und Neubauten außerhalb von NBG) in kleineren Kommunen die Pflicht, dass mindestens 65 Prozent der Heizenergie aus Erneuerbaren Energien stammen müssen. 
Diese Pflichten aus dem GEG treten früher in Kraft, wenn in der Gemeinde ein Wärmeplan vorliegt und auf dessen Grundlage eine Gebietsausweisung durch die Gemeinde stattfindet, welche veröffentlicht wird.

Nach dem 30.06.2028 bzw. nach KWP und Gebietsausweisung dürfen Gasheizungen auch noch betrieben (mit Übergangsfristen) und installiert (65-EE-Pflicht) werden:

  • Betrieb bestehender Gasheizungen mit Übergangsfristen:
    Anteil an erneuerbarer Energie:
    • ab 2029: mindestens 15 Prozent
    • ab 2035: mindestens 30 Prozent
    • ab 2040: mindestens 60 Prozent
    • ab 2045: 100 Prozent
  • Neuinstallation Gasheizungen:
    Wenn die Gasheizung mit 65 % erneuerbaren Energien betrieben wird ist die Installation einer neuen Gasheizung ebenfalls noch möglich.
  • Härtefälle:
    • Fahrplan für den Ausbau oder die Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff (genehmigt von Bundesnetzagentur) liegt vor: Eine auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbare Gasheizung kann noch bis zur Umstellung auf Wasserstoff mit 100 Prozent Erdgas betrieben werden.
    • Vertrag mit einem Wärmenetzbetreiber abgeschlossen (Anschluss an ein Wärmenetz innerhalb von max. 10 Jahre): Bis dahin noch eine Gasheizung zum Übergang eingebaut und betrieben werden. Danach muss das Gebäude an das Wärmenetz angeschlossen werden.

Quelle: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz