Die Wärmewende ist ein entscheidender Baustein für den Klimaschutz. Rund die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf das Heizen von Gebäuden und die Bereitstellung von Warmwasser – ein Großteil davon basiert bislang noch auf fossilen Energieträgern wie Öl und Gas. Hier setzt die kommunale Wärmeplanung an.
Die Gemeinde Schwendi hat am 25.04.2024 einen positiven Förderbescheid der Z-U-G (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft) zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erhalten.
Förderkennzeichen: 67K28178
Titel: "KSI: Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Schwendi"
Laufzeit: 01.05.2024 - 31.12.2025
Fördersumme: 50.400 €
In der Gemeinderatssitzung vom 24. Februar 2025 wurde der Auftrag zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung in Schwendi an die NetzeBW vergeben.
Nach erfolgreicher Umsetzung des Projekts "Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Schwendi", wurde der Abschlussbericht, sowie die wichtigsten Ergebnisse der einzelnen Projektphasen in der Gemeinderatsitzung am 15.12.2025 durch die NetzBW vorgestellt.
In dieser Sitzung beschloss das Gremium, den Entwurf der kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Schwendi, bestehend aus den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse, dem Zielszenario und der Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog. Zudem stimmte der Gemeinderat einstimmig für die fünf Maßnahmen zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung.
Ergebnis der "Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Schwendi":
Stand: 10.03.2025
Bisher waren lediglich die Stadtkreise und die Großen Kreisstädte verpflichtet bis 31.12.2023 einen Wärmeplan vorzulegen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW).
Durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) des Bundes vom 01.01.2024 sind nun alle Kommunen, unabhängig von der Einwohnerzahl, verpflichtet eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen (bis 30.06.2028).
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist eng mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verzahnt. Die beiden Gesetze schaffen den Rahmen dafür, dass die Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 klimaneutral ist.
In Neubauten in Neubaugebieten sind bereits seit 01.01.2024 Gasheizungen verboten und eingebaute Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden (die Kommunale Wärmeplanung hat hier also keine Auswirkungen).
Spätestens nach 30.06.2028 greift in Bestandsgebäuden (und Neubauten außerhalb von NBG) in kleineren Kommunen die Pflicht, dass mindestens 65 Prozent der Heizenergie aus Erneuerbaren Energien stammen müssen.
Diese Pflichten aus dem GEG treten früher in Kraft, wenn in der Gemeinde ein Wärmeplan vorliegt und auf dessen Grundlage eine Gebietsausweisung durch die Gemeinde stattfindet, welche veröffentlicht wird.
Nach dem 30.06.2028 bzw. nach KWP und Gebietsausweisung dürfen Gasheizungen auch noch betrieben (mit Übergangsfristen) und installiert (65-EE-Pflicht) werden:
Quelle: BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz