Seit 1. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg das neue Landesgaststättengesetz (LGastG). Es ersetzt die bisherige Konzession durch ein einfaches Anzeigeverfahren.
Auch kurze Ausschankaktionen, wie Glühwein- oder Grillstände, fallen unter die Anzeigepflicht (§ 2 Abs. 2 LGastG). Eine gesonderte Genehmigung ist nicht mehr nötig.
___________
Wer die Anzeige nicht, unvollständig oder verspätet einreicht, handelt ordnungswidrig und wird vom Landratsamt Biberach mit einer Geldbuße geahndet.
___________
Angaben in der Anzeige: Name/Kontakt der Verantwortlichen, Ort und Zeitraum der Veranstaltung, Art des Ausschanks, ggf. Besucherzahl. Das Formular ist auf der Gemeinde-Homepage verfügbar.
Hinweis: Alle weiteren Vorschriften der Gemeinde Schwendi (Polizei, Infektionsschutz, Lärm-, Jugend- und Baurecht) bleiben gültig.