Eine Theke mit mehreren silbernen Zapfhähnen, schwarzen Griffen und leeren Gläsern darunter.
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Vorsicht Bußgeld

Gemeindenachrichten

Neue Anzeigepflicht bei Festen und Ausschank

Seit 1. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg das neue Landesgaststättengesetz (LGastG). Es ersetzt die bisherige Konzession durch ein einfaches Anzeigeverfahren.

  • Stehende Gaststätten müssen die Eröffnung mindestens sechs Wochen vorher anzeigen.
  • Vorübergehende gastronomische Tätigkeiten (z. B. Vereinsfeste, Weihnachtsmärkte, Straßenfeste) sind spätestens zwei Wochen vor Beginn bei der Gemeinde anzumelden.

Auch kurze Ausschankaktionen, wie Glühwein- oder Grillstände, fallen unter die Anzeigepflicht (§ 2 Abs. 2 LGastG). Eine gesonderte Genehmigung ist nicht mehr nötig.

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Wer die Anzeige nicht, unvollständig oder verspätet einreicht, handelt ordnungswidrig und wird vom Landratsamt Biberach mit einer Geldbuße geahndet.

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Angaben in der Anzeige: Name/Kontakt der Verantwortlichen, Ort und Zeitraum der Veranstaltung, Art des Ausschanks, ggf. Besucherzahl. Das Formular ist auf der Gemeinde-Homepage verfügbar.

Hinweis: Alle weiteren Vorschriften der Gemeinde Schwendi (Polizei, Infektionsschutz, Lärm-, Jugend- und Baurecht) bleiben gültig.