Landratsamt verbietet weiterhin Wasserentnahmen bis 30. November

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Wasserarmut in den Grund- und Oberflächengewässern des Landkreises

Der trockene Sommer mit zu wenig Niederschlag wirkt nach. Es herrscht weiterhin extremes Niedrigwasser im gesamten Landkreis. Auch die vereinzelten Niederschläge in den vergangenen Tagen konnten nur für eine kurzfristigen Entspannung der Niedrigwassersituation beitragen. In der kommenden Woche ist allerdings wieder mit trockenen Tagen und überwiegend extrem niedrigen Wasserständen zu rechnen. 


Ursache für die Niedrigwasserlage in den oberirdischen Gewässern, wie Flüssen, Bächen, Weihern und Seen, ist die seit mehreren Monaten anhaltende Niederschlagsarmut. Das Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ) der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) liefert dazu Zahlen: In Baden-Württemberg fielen im landesweiten Mittel im September nur rund 19 mm Niederschlag. Das entspricht rund 27 Prozent der für einen September durchschnittlichen Niederschlagsmenge von 70 mm. Beim Blick auf die vergangenen 12 Monate gab es rund 350 mm Niederschläge als im Schnitt. Das entspricht 27 Prozent der mittleren Jahresniederschlagsmenge im Bezugszeitraum 1991-2020. 


Weil der Sommer 2026 der wärmste und der zweittrockenste seit dem Jahr 1961 war, reichen die vorhergesagten Niederschläge nicht aus, um die fehlende Wassermenge in den Gewässersystemen auszugleichen. Diese Umstände führen seit Monaten zu einer prekären Situation in den Gewässern des Landkreises und belasten insbesondere die Gewässerökologie mit negativen Auswirkungen auf Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen. 


„Immerhin geht die zusätzliche Belastung durch die Hitze in den Oberflächengewässern zurück“, sagt Dr. Felix Beckers, Leiter des Wasserwirtschaftsamts Biberach, weist aber gleichzeitig darauf hin: „Die Oberflächengewässer sind jedoch nur der erste Indikator für Wassermangel. Im Boden und im Grundwasser läuft dieselbe Situation zeitlich verzögert ab. Niedrige Grundwasserstände sind die Folge, und aufgrund der ausbleibenden Grundwasserneubildung werden die Grundwasserstände auch noch weiter sinken.“



Grundwasserstände sind ebenfalls niedrig

Die LUBW beobachtete bereits im Frühjahr im Südosten Baden-Württembergs zahlreiche niedrige Grundwasserstände. Im Verlauf des Sommers verschärfte sich die Situation weiter. Ende September gehören Teile Oberschwabens zu den Regionen, in denen die bisherigen historischen Niedrigstwerte besonders häufig unterschritten werden. Eine nachhaltige Entspannung ist kurzfristig nicht zu erwarten. Nach der langen Trockenperiode müssen Niederschläge zunächst den ausgetrockneten Bodenwasserspeicher wieder auffüllen, bevor Wasser in tiefere Bodenschichten sickern und zur Grundwasserneubildung beitragen kann. Starkregen hilft dabei nur begrenzt, da ein größerer Teil oberflächlich abfließen kann. Günstiger sind länger anhaltende Niederschläge.


„Langanhaltende, mehrtägige Landregen im Herbst und Winter wären jetzt genau das richtige für unsere Oberflächengewässer und das Grundwasser, um die Situation zu entschärfen und für Entspannung zu sorgen.“, hofft Dr. Felix Beckers. 


Wasserentnahmeverbot bis 30. November 2026

Das Landratsamt Biberach beschränkt deshalb per Allgemeinverfügung weiterhin den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken mit Pumpen aus oberirdischen Gewässern, wie Flüsse, Bäche, Weiher und Seen, zu entnehmen. Eine Wasserentnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs ist somit nur noch durch das Schöpfen mit Handgefäßen zulässig. Das Landratsamt legt Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 30. November 2026. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert. Das Landratsamt weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern bis zu 100.000 € geahndet werden können.


Zu lesen ist die Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landratsamtes (www.biberach.de) unter der Rubrik Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen.


Detaillierte Informationen zu Niedrigwasser und Wassermangel sind im Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ) der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) zu finden. Als fachliche Anlaufstelle informiert das NIZ bei niedrigen Pegelständen in Grund- und Oberflächengewässern und gibt Auskunft zu vergangenen, aktuellen und prognostizierten Wassermengen und zur Wasserqualität im Land. Des Weiteren ist ein aktueller Lagebericht zur Situation in den Oberflächengewässer auf dem NIZ zu finden.


Details sind zu finden unter https://niz.baden-wuerttemberg.de/lageberichte/oberflaechengewaesser.Weitere Informationen zur Grundwassersituation sind unter folgendem Link zu finden: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/wasser/guq-messungen#karte