Sanierungsmaßnahme „Ortskern III“ in Schwendi
Die Gemeinde Schwendi wurde 2017 erfreulicherweise mit der Sanierungsmaßnahme „Ortskern III“ in das Bund-Länder-Programm für kleine Städte und Gemeinden (LRP) aufgenommen. Im Sanierungsgebiet werden folgende Sanierungsziele verfolgt:
- Erhalt und Aufwertung des Ortsbildes und der historischen Ortsanlage durch Pflege und Verbesserung des Bestandes.
- Erhalt und Aufwertung des Wohnungsbestandes durch Modernisierung und Instandsetzung.
- Verbesserung der Energieeffizienz im Altbaubestand durch entsprechende Erneuerungsmaßnahmen.
- Schaffung von Wohnraum durch Ausbau und Umnutzung von Leerständen sowie Abbruch und Neubau und Aktivierung von Baulücken.
- Verbesserung des Wohnumfeldes durch Gestaltungsmaßnahmen im Bestand und die Schaffung von neuen Plätzen und Grünflächen.
- Sicherung und Stärkung des Einzelhandels, der Dienstleistungen und des gastronomischen Angebots durch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen und Bereitstellung neuer Ansiedlungsflächen.
Mit Hilfe der bewilligten finanziellen Unterstützung des Bundes und des Landes Baden-Württemberg und der Mitwirkungsbereitschaft der Gebäudeeigentümer kann im Sanierungsgebiet eine nachhaltige Verbesserung erreicht werden.
Sollten Sie an einer Förderung interessiert sein oder eine Beratung durch die Gemeinde mit Unterstützung der Kommunalentwicklung wünschen, wenden Sie sich bitte an Frau Miller, Tel. 07353 9800-61, E-Mail: Daniela.Miller@Schwendi.de.
Eine Förderung ist nur für die Grundstücke innerhalb des Sanierungsgebietes „Ortskern III“ möglich.
In den nachfolgenden Unterlagen sind der Lageplan bezüglich der Abgrenzung des Sanierungsgebietes „Ortskern III“ in Schwendi, die Förderrichtlinien des Sanierungsgebietes und der Flyer für das Sanierungsgebiet ersichtlich.
Lageplan Ortskernsanierung III ((441 KB))
Förderrichtlinien ((1,9 MB))
Flyer ((6,1 MB))
Entwicklungsprogramm ländlicher Raum (ELR)
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen. Durch dieses Förderprogramm sollen die Ortskerne im ländlichen Raum gestärkt werden. Ziel des Programms ist es, die Gemeinden in die Lage zu versetzen, auf der Grundlage eigener Entwicklungsüberlegungen strukturelle Mängel zu beseitigen und dabei den Ort entsprechend seiner jeweiligen Eigenart zu entwickeln.
Bereits seit 2016 ist die Gemeinde Schwendi mit Ihren Teilorten Bußmannshausen inkl. Kleinschafhausen, Großschafhausen, Orsenhausen, Schönebürg und Sießen im Wald mit Hörenhausen und Weihungszell in das ELR-Programm aufgenommen.
ELR-Anträge können für die Teilorte der Gemeinde Schwendi gestellt werden. Für den Hauptort Schwendi sind lediglich gewerbliche Anträge möglich.
In der beiliegenden Broschüre erhalten Sie nähere Informationen zu den Förderrichtlinien des ELR-Programms.
Bei Fragen können Sie sich an Frau Miller, Tel. 07353 9800-61, E-Mail: daniela.miller@schwendi.de wenden.
Infobroschüre ((60 KB))