Bodenrichtwerte
Festlegung der Bodenrichtwerte der Gemeinde Schwendi
Zum 01. Januar 2021 haben sich die Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg neu strukturiert. Die bisher selbstständigen Gutachterausschüsse bei den Gemeinden werden aufgelöst. Die Gemeinde Schwendi hat mit weiteren Gemeinde und mit der Stadt Laupheim (als erfüllende Gemeinde/Stadt) den gemeinsamen Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ gebildet.
Daher erhalten Sie Auskünfte zu den Bodenrichtwerten nur noch vom gemeinsamen Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“. Auch die Erstellung von Gutachten innerhalb des Gemeindegebiets erfolgt nur noch über diesen Gutachterausschuss.
Gemeinsamen Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“
Marktplatz 1/1
88471 Laupheim
Tel.: 07392 704-160
E-Mail: Gutachterausschuss@Laupheim.de
- Bodenrichtwerte zum 31.12.2020 ((46 KB))
Gemeinsamer Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022
Der gemeinsame Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ bei der Stadt Laupheim hat für das Gebiet seiner Mitgliedskommunen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 festgelegt. Die Mitgliedskommunen sind die Gemeinden Achstetten, Berkheim, Burgrieden, Dettingen an der Iller, Erlenmoos, Erolzheim, Gutenzell-Hürbel, Kirchberg an der Iller, Kirchdorf an der Iller, Mietingen, Rot an der Rot, Schemmerhofen, Schwendi, Steinhausen an der Rottum, Tannheim und Wain sowie die Städte Ochsenhausen und Laupheim.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke, die der Gutachterausschuss innerhalb abgegrenzter Gebiete (Bodenrichtwertzonen) mit im Wesentlichen gleichen Wert- und Nutzungsverhältnissen ermittelt.
Die Bodenrichtwerte der teilnehmenden Kommunen sind als Tabelle unter folgendem Link einsehbar:
https://www.laupheim.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-planen/gutachterausschuss
Des Weiteren werden die festgelegten Bodenrichtwerte sowie deren Zonenabgrenzungen voraussichtlich zum 01.07.2022 im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ unter folgender Internetadresse zur Verfügung gestellt: https://www.gutachterausschuesse-bw.de
Dort kann der Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2022 für jedes Grundstück der beteiligten Städte und Gemeinden angezeigt werden.
Bodenrichtwerte für Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform
Die Finanzämter in Baden-Württemberg haben im Internet unter www.grundsteuer-bw.de & www.steuerchatbot.de weitere Informationen zur Grundsteuerreform bereitgestellt sowie ein Informationsschreiben mit Kontaktdaten versendet. Bei Fragen zum Thema Grundsteuerreform wenden Sie sich daher bitte an das zuständige Finanzamt.
Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten können Sie sich gerne an folgende Stelle wenden:
Gemeinsamer Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach, Geschäftsstelle: Marktplatz 1/1, 88471 Laupheim, Telefon: 07392 704-160 & -167
E-Mail: gutachterausschuss@laupheim.de
Internetadresse:
https://www.laupheim.de/bauen-wirtschaft/bauen-und-planen/gutachterausschuss
Information zu den Bodenrichtwerten für die anstehende Grundsteuerreform
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 (u.a. für die bevorstehende Grundsteuerreform) werden bis zum 30.06.2022 auf dem Bodenrichtwertportal BORIS-BW im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de veröffentlicht.
Erst im Zeitraum zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 können die benötigten Angaben beim Finanzamt eingereicht werden. Hierzu wird das Finanzamt im Mai/Juni ein Informationsschreiben rund um das Thema Grundsteuerreform an alle Grundstückseigentümer versenden.
Des Weiteren haben die Finanzämter im Internet unter www.grundsteuer-bw.de weitere Informationen bereitgestellt.