Bau und Ausstattung von Schulen - Förderung beantragen
Der Bau und die räumliche Ausstattung von Schulen sind Aufgaben der kommunalen Schulträger, die diese in eigener Zuständigkeit wahrnehmen.
Das Land Baden-Württemberg fördert bei Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen Baumaßnahmen zur Schaffung des für den lehrplanmäßigen Unterricht oder den Ganztagsbetrieb von Schulen erforderlichen Raumbedarfs sowie die Sanierung bestehender Schulgebäude.
Zuständige Stelle
Das Regierungspräsidium, das für den Ort der Schule zuständig ist.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Bei Grundschulen, Hauptschulen, Werkrealschulen, Realschulen, Gymnasien (ohne Oberstufe) und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit ganztägigen Angeboten (Ganztagsschulen) sind zusätzliche Räume und Flächen für den Essens-, Ganztags- und Freizeitbereich zur Umsetzung rhythmisierter Tagesstrukturen förderfähig, wenn diese
- über den vormittäglichen Unterricht hinaus an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bereitstellen, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst,
- an allen Tagen des Ganztagsbetriebs ein Mittagessen anbieten,
- die Ganztagsangebote unter der Mitwirkung und Verantwortung der Schulleitung organisieren und
- über ein pädagogisches Konzept verfügen.
Der förderfähige Raumbedarf richtet sich dabei nach dem pädagogischen Konzept der Schule, der Zahl der Schülerinnen und Schüler, die am Ganztagsbetrieb teilnehmen, und den örtlichen Verhältnissen.
Verfahrensablauf
Vor Beginn der Baumaßnahmen muss der Schulträger, der Ganztagsbaumaßnahmen durchführen will, die Erforderlichkeit der Maßnahme mit dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium klären.
Fristen
bis spätestens 1. Oktober g für das Förderprogramm des Folgejahres
Erforderliche Unterlagen
- Förderantrag mit Kosten- und Finanzierungsplan
- Bauzeichnungen im Maßstab 1 : 100 mit Lageplan
- Baubeschreibung
Kosten
Der jeweilige Schulträger finanziert die Baumaßnahmen für Schulen in seiner Trägerschaft, ggf. unter Einbeziehung einer Landesförderung.
Für die Bearbeitung des Förderantrags durch die Regierungspräsidien fallen keine Kosten an.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stand: 05.05.2021
Verantwortlich: Kultusministerium Baden-Württemberg